Fahrtauglichkeit

Über die Fahrtauglichkeit von (Parkinson-) Patienten wird immer im Einzelfall entschieden. Allgemeine Richtlinien gibt es nicht. Parkinson ist eine Krankheit, die sich oft recht langsam entwickelt und über Jahre hinzieht. Da ein Führerschein, wenn einmal erteilt, zeitlich unbegrenzt gültig ist, gilt auch bei Parkinson, dass das Autofahren nicht gleich aufgegeben werden muss. In der Frühphase können Betroffene bei leichtem Krankheitsverlauf in der Regel noch ein Auto fahren.

Allerdings gehen mit der Diagnose auch Auflagen einher, die Autofahren mit Parkinson sicherer gestalten sollen. Fahrer müssen sich alle ein bis vier Jahre von einem Arzt oder Psychologen testen lassen. Die Mediziner müssen beurteilen, ob die Fahreignung trotz der Krankheit noch besteht. Dies besagt Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Ein standardisierter Test existiert nicht, da Parkinson unterschiedliche Symptome haben kann, unterschiedlich schnell verläuft und die Medikamente bei Patienten unterschiedlich anschlagen. Durch sie kann auch die Fahrtauglichkeit innerhalb eines Tages drastisch zu- oder abnehmen.

In Zweifelsfällen können auch ein Attest des Gesundheitsamtes, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und eine Fahrprobe für die Erteilung der Fahrerlaubnis verlangt werden. Dabei muss der Patient die Kosten in der Regel selbst zahlen.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T kann trotz Parkinson erteilt werden, wenn es sich um einen leichten Fall der Krankheit handelt oder sie erfolgreich therapiert wurde.

Autofahren mit Parkinson ist trotz Kontrollen mit hohen Risiken verbunden, da Ärzte bei einer Untersuchung das Verhalten der betroffenen Person beim Fahren im Straßenverkehr nicht immer einschätzen können. Deshalb kommt Patienten, die trotz Parkinson das Autofahren nicht aufgeben wollen, eine gewisse Eigenverantwortung zu.

Sie sollten selbst darauf achten, ob sich Schwierigkeiten beim Fahren entwickeln, die eine Gefahr darstellen könnten. Deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten, auch außerhalb der in der FeV vorgesehenen Pflichttermine.

Wenn der Arzt merkt, dass sich der Zustand des Patienten verschlechtert, dieser aber keine Maßnahmen ergreift und seine Symptome gegenüber den Behörden verschweigt, kann der Arzt seine Schweigepflicht brechen und den Betroffenen melden.


FAQ: Autofahren mit Parkinson

Darf ich mit Parkinson Auto fahren?

Im Anfangsstadium der Krankheit besteht in der Regel noch kein Risiko für den Straßenverkehr.

Gibt es Auflagen für Menschen mit Parkinson?

Ja. In der Regel müssen Sie sich im Abstand von ein bis vier Jahren untersuchen lassen. Im Zuge dessen soll festgestellt werden, ob Ihre Fahrtauglichkeit noch besteht. Darüber hinaus liegt es aber auch in Ihrer eigenen Verantwortung, das Autofahren einzustellen, wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr sicher beherrschen können.

Ist der Arzt immer an seine Schweigepflicht gebunden?

Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, darf der Arzt seine Schweigepflicht brechen, wenn Sie Ihre Beschwerden den Behörden verschweigen und weiter Auto fahren. Von Ihrem Verhalten geht dann eine Gefährdung aus.

Quelle: https://www.bussgeld-info.de/parkinson-autofahren/#was-sie-beachten-muessen,-wenn-sie-trotz-parkinson-das-autofahren-fortsetzen