Unterschied Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Der Sozialverband VdK informiert: Für den Laien ist der Unterschied zwischen einem Hilfsmittel und einem Pflegehilfsmittel nicht leicht zu erkennen. Der entscheidende Unterschied liegt im Kostenträger: Handelt es sich um ein Hilfsmittel, das eine Erkrankung oder Behinderung ausgleichen soll, bezahlt die Krankenkasse. Bei einem Hilfsmittel, das für den Alltag eines Pflegebedürftigen benötigt wird, übernimmt die Pflegekasse.

Hilfsmittel sind Produkte, die einer Behinderung vorbeugen, den Behandlungserfolg sichern oder Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung im Alltag unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Brillen, Gehstöcke, Hörgeräte, Rollatoren oder Rollstühle. Damit diese von der Krankenkasse übernommen werden, müssen sie vom Arzt verordnet und anschließend bei der Krankenkasse beantragt werden.

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Wer Leistungen der Pflegeversicherung benötigt, muss dazu erst einmal einen Antrag an die Pflegekasse stellen. Wie stelle ich so einen Antrag? Wo ist meine Pflegekasse? Und wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Pflegehilfsmittel: MDK prüft Bedarf

Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt. Ein ärztliches Rezept ist nicht notwendig. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit der Versorgung. Bei Bedarf zieht sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzu.

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Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei der Antragstellung für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie gegebenenfalls bei Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide. Fragen Sie einfach in Ihrer nächstgelegenen VdK-Geschäftsstelle nach.

Den vollständigen Beitrag des Sozialverbands VdK finden Sie hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/ratgeber_pflege/77928/hilfsmittel_und_pflegehilfsmittel_sind_nicht_das_gleiche

Was macht eigentlich der VdK?

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Laden Sie hier den kostenlosen VdK-Pflegeratgeber herunter:

Sozialverband VdK-Ratgeber Pflege.pdf (1,22 MB, PDF-Datei) Ein Ratgeber für pflegende Angehörige unter anderem zu den Themen Pflegeversicherung – Unterstützung und Hilfen – Wohnungsanpassung – Rechts- und Finanzfragen – Pflege und Beruf. Autor: Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Stand: Juli 2019