Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr für sich selbst sprechen und entscheiden können. Hier kann eine rechtliche Betreuung bzw. juristische Vertretung sinnvoll sein.

Was meint Betreuung?

Unter den Begriff „rechtliche Betreuung“ fällt ganz allgemein die juristische Vertretung eines erwachsenen, volljährigen Menschen.

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.

BGB § 1896 Abs. (2)

Wer wird rechtlich betreut?

Rechtlich betreut werden Erwachsene, die zu krank sind, um bestimmte Bereiche ihres Lebens selbst zu organisieren. Da sie dies nicht mehr können, übernimmt ein rechtlicher Vertreter, also ein Betreuer, ihre juristische Vertretung. Aktuell stehen rund 1,3 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung, darunter viele psychisch und geistig behinderte Menschen und häufig auch Senioren, die an Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer leiden.

Warum ist eine rechtliche Vertretung wichtig?

Erwachsene vertreten sich im „Normalfall“ selbst und treffen eigene Entscheidungen. In alles, was sie angeht, müssen Volljährige zwingend persönlich einwilligen. Wenn sie dies nicht mehr können, dürfen nicht andere für sie entscheiden, auch nahe Verwandte nicht. Es sei denn, ein Betreuungsgericht hat sie als rechtlichen Betreuer eingesetzt.

Wir wird man rechtlicher Betreuer?

Wegen der gerade beschriebenen Rechtslage kann ein Erwachsener einen anderen juristisch nur vertreten, wenn ein Betreuungsgericht sie oder ihn zum Betreuer bestimmt hat. Das kann ein Ehegatte, ein anderes Familienmitglied oder auch ein Fremder sein, ein Berufsbetreuer zum Beispiel.

Betreuungsverfügung und Betreuungsvollmacht

Um zu vermeiden, dass im Falle des Falles ein Fremder zum rechtlichen Betreuer ernannt wird, kann man in gesunden Zeiten eine Betreuungsverfügung aufsetzen und darin festlegen, welche vertraute Person man sich als Betreuer wünscht. Auch kann man definieren, wie der Betreuer seine Betreuung ausüben und für welche „Aufgabenkreise“, wie es in der Fachsprache heißt, sie oder er verantwortlich sein soll.

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in einem gesundheitlichen Notfall betreut werden möchten. Hier müssen die Formulierungen und die Beschreibungen der einzelnen Szenarien sehr genau sein. Mehr Informationen über die Patientenverfügung erhalten Sie in diesem Beitrag.

In einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einem Vertrauten die Vollmacht für sämtliche Ihrer Lebensbereiche oder für Teile davon. Sie bevollmächtigen jemanden zum Beispiel, in Ihrem Namen über Ihre etwa gesundheitlichen oder finanziellen Belange zu entscheiden.

Demgegenüber legen Sie in einer Betreuungsverfügung fest, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, wenn Sie in die Situation kommen sollten, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird.

Ein Tipp: Wenn Sie in gesunden Zeiten eine wirksame Vorsorgevollmacht aufsetzen, dann brauchen Sie grundsätzlich keine rechtliche Betreuung.

Wie setzt man eine Betreuungsverfügung auf?

Man sollte die Betreuungsvollmacht schriftlich aufsetzen und den Text am Computer oder handschriftlich verfassen. Achten Sie auf Lesbarkeit und darauf, den Ort, das Datum und die Unterschrift auf das Dokument zu setzen. Notariell beglauben muss man die Betreuungsverfügung nicht. Man sollte aber Verwandten und Freunden mitteilen, wo man das Dokument aufbewahrt.

Eine Betreuungsverfügung kann in gesunden Zeiten jederzeit verändert werden. Veränderungen sollte man aber mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

Ein Tipp: Überprüfen Sie Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig auf ihre Aktualität.

Wann greifen rechtliche Betreuungen?

Rechtliche Betreuungen müssen einen legitimen Grund haben, ein Gericht muss einen Antrag auf eine rechtliche Betreuung sehr sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob eine rechtliche Betreuung angebracht ist. In §1896 nennt das Bürgerliche Gesetzbuch BGB die Kriterien, die rechtliche Betreuungen rechtfertigen: geistige oder psychische Behinderungen oder psychische Krankheiten, zu denen neben Demenz zum Beispiel auch Neurosen oder Schizophrenie gehören.

Darf man einen rechtlichen Betreuer ablehnen?

Ja, Personen, die eine rechtliche Betreuung bekommen sollen, dürfen den rechtlichen Betreuer, den ein Gericht eingesetzt hat, ablehnen. Das gehört zu den zahlreichen Mitspracherechten, die Betreute haben. Diese können beim Betreuungsgericht beantragen, einen anderen Betreuer zu bekommen.

Betreute können einen Antrag darauf stellen, dass ihre Betreuung beendet wird, müssen dies sie allerdings gut begründen. Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob die Beendigung gerechtfertigt ist. Egal, welche Form von Antrag man stellt – ob das Betreuungsgericht ihnen zustimmt, liegt im richterlichen Ermessen.

Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/74847/wissenswertes_rund_um_betreuung_und_betreuungsverfuegung


Die Aufgabenkreise

Für welche Bereiche gilt eine Betreuung?

Bei der Entscheidung über eine Betreuung hat das Gericht diverse Möglichkeiten:

Es kann einen Betreuer für bestimmte Bereiche, die hier Aufgabenkreise genannt werden, bestellen.

Die wichtigsten und zugleich häufigsten Aufgabenkreise sind die folgenden:

— Vermögenssorge: das ist die Verwaltung Ihres Vermögens und Ihres Einkommens;
— Aufenthaltsbestimmung: damit kann der Betreuer Ihren (vorübergehenden oder dauerhaften) Aufenthaltsort bestimmen, z. B. ein offenes Heim; er kann Sie aber auch zwangsweise in einer geschlossenen Station einer Klinik oder in einem geschlossenen Heim unterbringen;
— Gesundheitssorge oder Gesundheitsfürsorge: dient oft der psychiatrischen Behandlung, aber auch der allgemeinen medizinischen Behandlung, z. B. bei verwirrten alten Menschen. (Allerdings benötigt der Betreuer bei Zwangsmaßnahmen in jedem Einzelfall eine zusätzliche Genehmigung des Gerichts).

Es können auch sehr begrenzte Aufgabenkreise festgesetzt werden, z. B.:
– Entscheidungen in Wohnungsangelegenheiten,
– Regelung der Angelegenheiten in Sachen Rente und Krankenversicherung,
– Regelung der Angelegenheiten bei Übersiedlung in ein Heim,
– Zustimmung zu einer bestimmten Operation.

Das Gericht kann nötigenfalls einen Betreuer für alle Angelegenheiten bestellen, d. h. für sämtliche Aufgabenkreise.

Grundsätzlich werden in diesem Zusammenhang – aus juristischer Sicht – die Angelegenheiten eines Menschen in zwei große Bereiche unterteilt:

— zum einen die Personensorge (auch persönliche Angelegenheiten genannt): Dies umfasst alles, was die Selbstbestimmung der Person über Leib, Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit betrifft. Man kann als Faustregel sagen: Die Personensorge betrifft die Grundrechte oder Menschenrechte der Einzelperson. Sie betrifft also die ganz unmittelbar auf Leib, Leben, Gesundheit etc. bezogenen Rechte: zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsortes.

So sind denn auch die beiden oben genannten Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Heilbehandlung Teilbereiche der Personensorge.

— zum anderen die Rechtsgeschäfte: Dieser Bereich umfasst zum einen – vereinfacht ausgedrückt – alles, was mit einem Vertrag geregelt werden kann: Kaufverträge, Mietverträge, einen Pflegevertrag mit einem Altenheim, aber auch ganz alltägliche Dinge wie den Einkauf in einem Supermarkt. Zum anderen gehören einseitige Erklärungen zu den Rechtsgeschäften. Einseitige Erklärungen sind Rechtsgeschäfte, die man tätigt, ohne dass ein Vertragspartner etwas bestätigen oder unterschreiben muss: Wenn Sie z. B. ein Testament verfassen oder eine Erbschaft annehmen, ist dies eine einseitige Erklärung; wenn Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, ebenfalls. So sind auch die einseitige Kündigung eines Vertrags oder das Abheben eines Geldbetrags von einem Bankkonto Rechtsgeschäfte. Faustregel: Rechtsgeschäfte beziehen sich auf die Regeln, die die Gesellschaft sich gegeben hat.

Der eingangs erwähnte Aufgabenkreis Vermögenssorge z. B. gehört zum Bereich der Rechtsgeschäfte.

Quelle: https://wegweiser-betreuung.de/betreuung/aufgabenkreise