Verantwortung übernehmen heißt Auto stehen lassen!

Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

leinetal24.de | 14.03.2024, 12:59 Uhr | Von: Larissa Zimmer

Ein heute 71-jähriger Unfallfahrer ist heute vor dem Amtsgericht Alfeld wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am 7. Januar 2022 war er frontal mit dem VW Lupo einer 21-jährigen Gronauerin kollidiert, welche noch am Unfallort ihren Verletzungen erlag.
Ein heute 71-jähriger Unfallfahrer ist heute vor dem Amtsgericht Alfeld wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am 7. Januar 2022 war er frontal mit dem VW Lupo einer 21-jährigen Gronauerin kollidiert, welche noch am Unfallort ihren Verletzungen erlag. © Larissa Zimmer

Duingen/Alfeld – Im Prozess um den Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 240 nahe dem Duinger Bruchsee, bei dem am 7. Januar 2022 eine damals 21-jährige Gronauerin tödlich verletzt wurde, ist heute Morgen das Urteil gesprochen worden. Der heute 71-jährige Unfallverursacher muss eine Geldstrafe leisten und die Verfahrenskosten tragen.

Wie Richterin Anke Henkel erklärte, habe sich der 71-Jährige bei dem Unfallgeschehen der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und ist deshalb zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden. Damit folgte das Gericht vollumfänglich dem Antrag von Staatsanwalt Stefan Gabor. Darüber hinaus hat der Mann die Verfahrenskosten sowie eigene Auslagen und die der Angehörigen zu tragen.

Wie Henkel begründete, sei der langjährige Parkinson-Patient medikamentös eingestellt gewesen und habe zuletzt im November 2021, also wenige Wochen vor dem Unfall, seine Fahrtauglichkeit bescheinigt bekommen, die empfohlene Fahrverhaltensbeobachtung durch einen Fahrlehrer jedoch nie absolviert. Fünfmal sei er in der Vergangenheit bereits aufgrund seiner Fahrweise polizeilich aufgefallen, etwa durch das Fahren von Schlangenlinien. Am Unfalltag sei er mit seinem BMW X3 bei „feuchten, jedoch nicht glatten Straßenverhältnissen“ mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren, habe einen Zeugen mit mehr als 100 km/h überholt und sei in einer langgezogenen Rechtskurve, in der 70 km/h geboten sind, mit mindestens 85 km/h auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort sei er frontal mit dem VW Lupo der noch am Unfallort verstorbenen jungen Frau kollidiert. Der Unfall sei für ihn vermeidbar gewesen, nicht jedoch für das Unfallopfer. Zu seinen Gunsten erklärte Henkel: „Bis zum heutigen Tag leidet der Angeklagte unter den Folgen des Unfalls“, und erwähnte anhaltende Depressionen sowie eine posttraumatische Belastungsstörung. Gleichwohl aber sprach sie auch die emotionalen Folgen für die Angehörigen der Verstorbenen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: https://www.leinetal24.de/lokales/alfeld/nach-unfall-nahe-dem-bruchsee-duingen-unfallfahrer-wegen-fahrlaessiger-toetung-verurteilt-92890606.html