Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Mit diesen Dokumenten können wir für den Ernstfall vorsorgen. Während sich eine Vorsorgevollmacht auf ganz verschiedene Bereiche des Lebens auswirkt, regelt die Patientenverfügung ihre konkreten Vorstellungen für eine medizinische Versorgung.
Videoclips vom Sozialverband VdK e.V.
Ratgeber Patientenverfügung
Wir erklären Ihnen, auf was Sie achten müssen.
Ratgeber Vorsorgevollmacht
12.03.2018 04:51
Ratgeber Betreuungsverfügung
Wenn Sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sind und vorher keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird ihnen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt. Dieser kann dann, sofern vom Gericht dazu beauftragt, ihre Interessen im finanziellen, gesundheitlichen oder juristischen Bereich vertreten. In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen. Das macht es ihrem Betreuer leichter, in ihrem Interesse zu handeln.
14.05.2018 03:42