• Der Heilmittelkatalog legt ganz genau fest, was und wie viel der Arzt im Regelfall verordnen darf. Meist sind es sechs Anwendungen. Ist danach das Therapieziel nicht erreicht, kann der Arzt bis zu zwei Folgeverordnungen ausstellen, wozu oft ein Therapiebericht des Physiotherapeuten herangezogen wird. Bessern sich auch nach der maximalen Anzahl der Anwendungen die Beschwerden nicht, muss der Patient eine Pause von zwölf Wochen einlegen, ehe er für die gleiche Diagnose ein neues Rezept ausgestellt bekommt. Stellt sich im Behandlungsverlauf eine weitere Erkrankung ein, erfolgt somit ein neuer Regelfall, der dann ebenso behandlungswürdig sein kann.
  • Bei bestimmten schweren beziehungsweise chronischen Diagnosen kann der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die physiotherapeutischen Anwendungen durch ein Budget begrenzt werden.
  • Für Verordnungen außerhalb des Regelfalls benötigt der Patient in den meisten Fällen eine Genehmigung seiner jeweiligen Krankenkasse.
  • Die Therapie muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Ausstellung der Verordnung starten, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
  • Für einige Diagnosen, etwa chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson, kann der Arzt langfristig Physiotherapie verordnen – ohne Antrag bei der Kasse. Allerdings müssen die Patienten alle drei Monate zur Kontrolle zum Arzt. Patienten haben weiterhin die Möglichkeit, bei Erkrankungen, die nicht auf der Diagnoseliste definiert sind, individuelle Anträge bei ihrer Krankenkasse zu stellen.

Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/76482/physiotherapie_die_heilende_wirkung


Heilmittel der physikalischen Therapie bei Morbus Parkinson
https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/physio/zn2.htm

Heilmittel der Ergotherapie bei Morbus Parkinson
https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/ergo/en2.htm


Heilmittel der Stimm-, Sprech- und SprachtherapieHeilmittel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmkonline/logo/index.htm


Heilmittel – Begriffsdefinition

Grundsätzlich könnte man alle Mittel, die der Heilung einer Krankheit dienen, als Heilmittel bezeichnen.

Die Sozialgesetzgebung hat im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung den Begriff der Heilmittel jedoch in einem speziellen Sinne verwendet und geprägt.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben neben einem Anspruch auf ärztliche Behandlung u. a. auch Anspruch auf Arznei- und Verbandsmittel (§31 SGB V) und auf die Versorgung mit Heilmitteln (§32 SGB V).

Heilmittel sind in diesem Sinne Maßnahmen (Behandlungen), die durch einen Therapeuten persönlich erbracht werden und die einem der folgenden Therapiebereiche zuzuordnen sind:

In diesem Sinne sind Arzneimittel, im Gegensatz zur Umgangssprache, keine Heilmittel.

Quelle: https://heilmittelkatalog.de/heilmittelkatalog-online

Info-Film zum Heilmittelkatalog