Rehasport

Auf dem Online-Portal des bundesweiten Netzwerkes „Rehasport im Verein“ finden Sie alles Wissenswerte über den Rehasport.

https://rehasport-online.de/rehasportler/

Teilnahme am Rehasport

Um am Rehasport teilzunehmen, brauchen Sie das ausgefüllte Formular 56 (Rehabilitationssport oder Funktionstraining), das Ihnen ausschließlich ein Arzt aushändigen darf. Infolgedessen bekommen Sie, durch diese Rehasport-Verordnung, eine Bescheinigung für eine Teilnahme am Rehasport. Dieses müssen Sie nach Erhalt bei dem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse) einreichen. Wenn dies erledigt ist, können Sie sich einen Rehasport-Anbieter aussuchen und mit dem Training beginnen. Falls Sie gerade auf der Suche nach einer Rehasport-Einrichtung sind, dann können Sie einfach Ihre PLZ in die angefügte Karte eingeben.

Ablauf einer Bestätigung für die Teilnahme am Rehasport

Ablauf für eine Teilnahme am Rehasport - Schaubild für Rehasportler

Was Rehasportler beachten müssen:

  1. Eine Rehasport-Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten
    –> Diese müssen innerhalb von 18 Monaten absolviert werden
    –> Sonderfälle sind chronische Erkrankungen, bei denen bis zu 120 ÜE möglich (innerhalb von 36 Monaten) sind
  2. Eine Rehasport-Gruppe umfasst maximal 15 TeilnehmerInnen und dauert 45 min
  3. Nur ein lizenzierter Rehasport-Übungsleiter darf Ihr Rehasport-Gruppentraining leiten
  4. Das Mindestalter für Patienten in Erwachsenengruppen beträgt 15 Jahre
  5. Rehasport-Gruppentraining gibt es auch im Wasser
  6. Eine Teilnahme am Gruppentraining ist stets kostenlos und darf nicht in Verbindung einer (kostenpflichtigen) Mitgliedschaft stehen