Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprechen, Pflicht. Das E-Rezept bereits ab dem kommenden Januar zum Standard, Telemedizin und zertifizierte Gesundheits-Apps sollen eine größere Rolle spielen.

Momentan gilt: Persönliche Daten, die bei einer Behandlung in einer Arztpraxis, bei der Psychotherapeutin oder im Krankenhaus anfallen, bleiben in der Regel vor Ort in der jeweiligen Akte des Patienten. Soll etwa die Hausärztin auf die Befunde aus der Klinik zugreifen können, muss sich der Patient in der Regel selbst um den Transfer der Dokumente kümmern.

Mit der elektronischen Patientenakte wird sich das ändern: Hier sollen alle behandelnden Stellen auf Diagnosen und Befunde, verordnete Medikamente, Ergebnisse von Labor­analysen oder bildgebenden Verfahren zugreifen können – so die Betroffenen die Zugriffsrechte nicht einschränken.

Zwar ist es auch jetzt schon möglich, dass Versicherte sich eine ePA einrichten lassen. Doch davon macht kaum jemand Gebrauch. Stand diese Woche liegt die Zahl laut der Gematik, das ist die Gesellschaft für die Digitalisierung des Gesundheitssystems, bei knapp 900.000. Das entspricht rund 1,2 Prozent aller gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Ab 2025 wird diese Zahl drastisch ansteigen: Wer nicht widerspricht, bekommt die ePA dann automatisch.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, die neuen Regelungen führten zu einer „besseren, effizienteren Medizin“.

Konkret nannte er das Beispiel eines chronisch kranken Patienten. Werde der in einer neuen Facharztpraxis vorstellig, könne diese mit der ePA auf die medizinische Vorgeschichte zugreifen. Das vermeide Doppeluntersuchungen und ermögliche eine bessere Behandlung.

ePA für Parkinsonerkrankte prädestiniert

Vorteile kann die ePA vor allem in solchen Fällen bieten, in denen bei der Behandlung einer Krankheit zahlreiche Ärz­t:in­nen beteiligt sind. Auch wer nicht selbst den Überblick behalten kann oder möchte, etwa über verordnete Medikamente, kann profitieren.

Außerdem können mit der ePA die Pa­ti­en­t:in­nen selbst Einblick in die über sie gespeicherten Daten nehmen – ohne sich mit den jeweiligen Ärz­t:in­nen in die Auseinandersetzung über eine Kopie der gespeicherten Daten begeben zu müssen.

Grundsätzliche Kritik kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Schwerstkranke und Pflegebedürftige, die ihre informationelle Selbstbestimmung ausüben wollen, werden durch die Einführung der elektronischen Patientenakte benachteiligt“, kritisiert Vorstand Eugen Brysch. So gebe es weder ein Recht auf einen Medika­tions­plan in Papierform noch darauf, dass alte Befunde von den Praxen in die ePA eingestellt werden müssen. Damit könnten wichtige Informationen in der Akte fehlen.

Den vollständigen Artikel aus der taz | tageszeitung findet ihr hier:
https://taz.de/Gesetz-zu-Gesundheitsdaten-verabschiedet/!5980352/