Pflegegeld und/oder Pflegesachleistung?

Welche Leistungen in Anspruch genommen werden, ist abhängig von der persönlichen Situation des Pflegebedürftigen – Der Sozialverband VdK informiert: 

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen die Angehörigen oft vor einem Berg an Aufgaben. Dazu gehört die Entscheidung, wie die Pflege organisiert werden soll und welche Leistungen in Anspruch genommen werden.

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie die Kombination beider Leistungen zu, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn Angehörige oder andere Bezugspersonen die häusliche Pflege übernehmen. Von diesem Betrag können Artikel für die Pflege gekauft, aber auch eine Anerkennung für den Angehörigen finanziert werden, der die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig vom Pflegegrad.

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VdK-TV: Pflegeleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistung

Mit der Pflegesachleistung werden beispielsweise Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes finanziert. Das Angebot umfasst neben der Unterstützung bei der Körperpflege die pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Beauftragt werden dürfen nur Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Die Leistungen werden direkt mit der Kasse abgerechnet.

Die Pflegesachleistung ist ebenfalls abhängig vom Pflegegrad und fällt höher aus als das Pflegegeld. Bei hohem Hilfebedarf reicht dieser Betrag manchmal nicht aus. Den Rest muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zuzahlen oder beim örtlichen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.

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Den vollständigen Beitrag des Sozialverbands VdK finden Sie hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/72451/pflegegeld_pflegesachleistung_oder_beides

Was macht eigentlich der VdK?

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Laden Sie hier den kostenlosen VdK-Pflegeratgeber herunter:

Sozialverband VdK-Ratgeber Pflege.pdf (1,22 MB, PDF-Datei) Ein Ratgeber für pflegende Angehörige unter anderem zu den Themen Pflegeversicherung – Unterstützung und Hilfen – Wohnungsanpassung – Rechts- und Finanzfragen – Pflege und Beruf. Autor: Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Stand: Juli 2019