Cannabis als Medizin

Lange Zeit konnte sich Thomas Vaterrodt nicht vorstellen, Cannabis als Medizin zu verordnen. „Mir ging es da ähnlich wie vielen Kollegen“, sagt Vaterrodt, der als Chefarzt der Neurologie in den SHG-Kliniken Sonnenberg arbeitet. Der Wendepunkt kam mit einem Patienten, bei dem klassische Medikamente nicht anschlugen. „Plötzlich ging es ihm besser“, erinnert sich Vaterrodt. „Da war ich natürlich neugierig, warum.“

Der Patient, der unter Muskelzittern litt, erzählte, er habe auf eigene Faust einen Joint geraucht – und danach Besserung verspürt. „Ab diesem Zeitpunkt habe ich mich genauer mit dem Thema befasst“, sagt Vaterrodt. „Ich wollte ihm helfen und ihn gleichzeitig aus der Illegalität holen.“ So kam es, dass der Chefarzt im Jahr 2018 sein erstes Cannabisrezept ausstellte. Seither hat er rund 30 Patientinnen und Patienten auf diese Weise behandelt. „Zwischen 30 und 40 Prozent der Aus­thera­pierten können wir damit helfen“, sagt Vaterrodt. Eine gute Quote? „Wenn jemand fünf Jahre Schmerzen hat, bis hin zur Morphintherapie, ist das für ihn natürlich ein großer Erfolg“, sagt der Mediziner.

Ob Parkinson, Schmerzen oder posttraumatische Belastungsstörung: Cannabis könne bei verschiedenen Krankheitsbildern helfen, sagt Vaterrodt. Er weiß aber auch: „Das ist nicht für jeden was.“ Er verschreibe Cannabis grundsätzlich nicht an Personen im Alter von unter 21 Jahren. „Manche Patienten entwickeln eine verwirrte Symptomatik“, sagt Vaterrodt. Dann müsse man die Dosierung ändern oder die Therapie abbrechen. Aber das sei bei Pharmaka schließlich nicht anders.

Vaterrodt kennt die Kritik seiner Kollegen. „Bis heute gibt es keine Phase-3-Studie mit Tausenden von Probanden“, sagt der Chefarzt. Für viele Firmen lohne es sich offenbar nicht, in die ­Forschung zu investieren. Denn: Obwohl Cannabisblüten inzwischen verschrieben werden dürfen, sind sie wegen der fehlenden Wirksamkeitsnachweise nicht als Arznei zugelassen – weshalb Krankenkassen jeden Antrag einzeln prüfen ­müssen.

Vaterrodt stört dieser Aufwand. Für jeden Patienten muss er Erkrankungen und bisherige Therapien auflisten. „Hier in der Klinik haben wir mehr Personal und können das besser organisieren“, sagt Vaterrodt. „Aber für niedergelassene Ärzte ist das ein Problem.“ Auch sieht er die Gefahr einer Zweiklassenmedizin: „Bei Privatrezepten entfällt der Antrag.“ Diejenigen, die es sich leisten könnten, hätten es also deutlich einfacher als andere, medizinisches Cannabis zu erhalten.

den ganzen Artikel von Steve Przybilla aus der TAZ vom 22. März 2021 finden Sie hier: www.taz.de