Deutsche Parkinson Vereinigung, Bundesverband e.V. – Für Parkinson-Betroffene in Deutschland
Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
Gemeinnützigkeit: vom zuständigen Finanzamt anerkannt gemäß §§ 51–68 AO
Zweck des Vereins: Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, vor allem durch die Förderung der gesundheitlichen und sozialen Teilhabe von Personen, die an Parkinson oder ähnlichen Erkrankungen leiden, die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung mildtätiger (Wohlfahrts-) Zwecke.
Sitz des Vereins: Neuss
Geschäftsjahr: 2024 (vorläufiger JA)
| Transparenz über eingenommene Mittel aus Spenden, Sponsoring, und Förderung im Geschäftsjahr 2024 (vorläufiger JA) | ||
| Kategorie | Beschreibung | Betrag (€) |
| Spenden | Private und institutionelle Zuwendungen ohne Gegenleistung | 116.716,93 |
| Sponsoring | Unterstützung von Unternehmen mit werblicher Gegenleistung | 64.478,53 |
| Fördermittel | Öffentliche Zuschüsse und projektgebundene Mittel | 0,00 |
| Schenkungen, Erbschaften Vermächtnisse | Zuwendungen aus Erbschaften und Vermächtnissen von Privatpersonen ohne Gegenleistung | 342.046,08 |
| Gesamteinnahmen | 523.241,54 | |
Die deutsche Parkinson Vereinigung, Bundesverband e.V. wird von der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 0,00 Euro gefördert.
Die deutsche Parkinson Vereinigung, Bundesverband e.V. wird von der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 150.000,00 Euro gefördert.