dPV Bundesverband Transparenzbericht 2024

Deutsche Parkinson Vereinigung, Bundesverband e.V. – Für Parkinson-Betroffene in Deutschland

Rechtsform: Eingetragener Verein (e. V.)
Gemeinnützigkeit: vom zuständigen Finanzamt anerkannt gemäß §§ 51–68 AO
Zweck des Vereins: Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, vor allem durch die Förderung der gesundheitlichen und sozialen Teilhabe von Personen, die an Parkinson oder ähnlichen Erkrankungen leiden, die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung mildtätiger (Wohlfahrts-) Zwecke.
Sitz des Vereins: Neuss
Geschäftsjahr: 2024 (vorläufiger JA)

Transparenz über eingenommene Mittel aus Spenden, Sponsoring, und Förderung 
im Geschäftsjahr 2024 (vorläufiger JA)
KategorieBeschreibungBetrag (€)
SpendenPrivate und institutionelle Zuwendungen
ohne Gegenleistung
116.716,93
SponsoringUnterstützung von Unternehmen mit
werblicher Gegenleistung
64.478,53
FördermittelÖffentliche Zuschüsse und
projektgebundene Mittel
0,00
Schenkungen, Erbschaften
Vermächtnisse
Zuwendungen aus Erbschaften und Vermächtnissen von Privatpersonen ohne Gegenleistung  342.046,08
Gesamteinnahmen 523.241,54

Die deutsche Parkinson Vereinigung, Bundesverband e.V. wird von der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 0,00 Euro gefördert.

Die deutsche Parkinson Vereinigung, Bundesverband e.V. wird von der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 150.000,00 Euro gefördert.