Recht auf barrierefreies Umbauen

Neues Gesetz stärkt Wohnungseigentümer

In Deutschland fehlen fast 2,5 Millionen barrierefreie oder wenigstens barrierereduzierte Wohnungen. Einschränkungen nehmen mit dem Alter zu. Deshalb wird der Bedarf demografiebedingt bis 2030 auf 2,9 Millionen Wohnungen steigen. Doch die Hürden, barrierefrei umzubauen, sind hoch. Eine Gesetzesnovellierung soll Besitzer von Eigentumswohnungen stärken.Jede vierte Wohnung in Deutschland ist eine Eigentumswohnung. Laut dem Verband „Haus & Grund“ gibt es 800 000 Eigentümergesellschaften mit knapp neun Millionen Wohnungen. Viele davon werden selbst genutzt. Rechte und Pflichten dieser Wohnungseigentümer regelt das Wohnungseigentumsgesetz. Dieses stammt aus dem Jahr 1951 und gilt als sanierungsbedürftig.Im Mai hat die Bundesregierung in erster Lesung einige Änderungen des Gesetzes dem Bundestag vorgelegt. Diese betreffen insbesondere die Befugnisse der Wohnungseigentümerversammlungen.

Viele Eigentümer fühlen sich ausgebremst, wenn Modernisierungen von der Eigentümerversammlung abgelehnt werden, weil entweder alle oder eine große Mehrheit zustimmen müssen. Hinsichtlich barrierefreier Aus- und Umbauten soll sich das ändern. Um mehr barrierefreien Wohnraum in Deutschland zu schaffen, sollen Baumaßnahmen dieser Art durch einen Rechtsanspruch gegenüber der Eigentümerversammlung abgesichert werden.

Der Sozialverband VdK begrüßt diese geplante Neuerung. „Die neuen Regeln decken sich mit unseren langjährigen Forderungen: Immer wieder haben uns Hilferufe von älteren Wohnungseigentümern erreicht, die eine breitere Haustür oder den Einbau eines Treppenlifts nicht durchsetzen konnten“, berichtet VdK-Präsidentin Verena Bentele. Wenn wegen zunehmender Einschränkungen die eigene Wohnung ohne Umbauten nicht mehr nutzbar geworden ist, sind viele gezwungen, zu verkaufen. Denn nicht jeder fühlt sich in der Lage, die barrierefreie Anpassung über den ohnehin ungewissen Klageweg durchzusetzen.Eine weitere wichtige Neuerung lautet, dass Umbauten dieser Art künftig beim Wohnungsverkauf oder beim Tod des Eigentümers nicht mehr zurückgebaut werden müssen. Solche Auflagen haben bisher viele von diesen Umbaumaßnahmen abgehalten.Mieter sind ungeschütztMieterinnen und Mieter mit Behinderung bleiben jedoch weiterhin in einer unterlegenen Position, kritisiert VdK-Präsidentin Bentele. Wenn Umbauten in der gemieteten Wohnung auf eigene Kosten vorgenommen werden, muss eine höhere Kaution hinterlegt und beim Auszug für viel Geld die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. „Wenn die Regierung es ernst meint, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, dann gehören auch die Vermieter in die Pflicht. Mieterinnen und Mieter, die selbst Barrieren in einer Wohnung beseitigt und diese damit aufgewertet haben, dürfen dafür nicht bestraft werden. Zumal damit wieder eine Wohnung mit Barrieren entsteht“, sagt Bentele. Sie fordert, dass die Schaffung barrierefreien Wohnraums gestärkt werden muss: „Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit, wenn sie solche Umbauten durchführen.“

Der Sozialverband VdK hat sich mit anderen Sozial-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zur „Sozialen Plattform Wohnen“ zusammengeschlossen. Unter anderem fordert das Bündnis eine Mindestquote von rund einem Drittel an barrierefreiem und barrierereduziertem Wohnraum.

Quelle: VdK-Mitgliederzeitung Ausgabe Juni 2020